ref-qp-hag1 Zum Schutz der Fließgewässer vor zu hohen Entlastungen aber auch zur Vermeidung hydraulischer Überlastungen der Kläranlagen ist die Einhaltung der vorgegebenen Drosselmengen an Regenbecken regelmäßig zu überprüfen. In einigen Bundesländern sind die Prüfungen durch Selbstüberwachungs- bzw. Eigenkontrollverordnungen vorgeschrieben.
Auftraggeber:
Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH (ehemals Stadtentwässerung Hagen)
Bearbeitungszeit:
2004 - 2011

Technische Daten:

Erst- und Folgeprüfungen an 20 Drosselorganen unterschiedlichen Bautyps

 

Bearbeitungsumfang

   
  • Prüfung der betrieblichen und konstruktiven Bedingungen

  • Messung des Beckenwasserstandes und des Drosselabflusses mit einem an die baulichen und hydraulischen Verhältnisse angepassten Messverfahren

  • Auswertung und Beurteilung der gemessenen h-Q-Kennlinie

  • Bericht zu den Prüfergebnissen und ggf. erforderlichen Maßnahmen

  • Prüfbescheinigung zur Vorlage bei den staatlichen Aufsichtsbehörden

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Projektbeschreibung

In Nordrhein-Westfalen sind Drosseleinrichtungen an Regenklärbecken, Regenüberlaufbecken, Stauraumkanälen und Regenrückhaltebecken alle 5 Jahre hydraulisch zu überprüfen. Ziel der Überprüfung ist die Einhaltung und Kontrolle der Drosselmenge, um eine erhöhte Abschlagsmenge oder einen erhöhten Kläranlagenzufluss zu vermeiden.

Seit 2004 führt ifs Drosselüberprüfungen für die Stadt Hagen durch. Nach den Erstprüfungen an 20 Drosselorganen in den Jahren 2004-2005 erfolgten mittlerweile die erforderlichen Folgeprüfungen.

Für die Prüfung werden die Beckenbauwerke eingestaut und anschließend der Beckenabfluss bei unterschiedlichen Beckenfüllständen erfasst. Die so aufgenommene Abflusskurve wird mit dem vorgegebenen Sollwert verglichen. Ist die Abweichung zu groß, so ist eine Neujustierung der Drossel durchzuführen.

Seit der Zulassung als staatlich anerkannte Prüfstelle im Jahr 1998 hat ifs für unterschiedliche Auftraggeber, von kleinen Kommunen bis hin zu Wasserverbänden, insgesamt über 500 Drosseln überprüft.